INFOTHEK DEININGEN
GEOPARK RIES
Der Deininger Haufen
Vom Mittelalter bis weit hinein in die Neuzeit war die bäuerliche Bevölkerung der Grundherrschaft unterworfen. Der Grundherr, ein Graf oder Abt, bewirtschaftete seinen Besitz zum überwiegenden Teil nicht selbst, sondern verlieh ihn an Bauern und Söldner, die ihm Abgaben und Dienste schuldeten. Als Herr über »Land und Leute« konnte er gebieten und verbieten und seine Beamten übten die niedere Gerichtsbarkeit aus. Der Grundherr wiederum war verpflichtet, seine Untertanen zu »schützen und zu schirmen«.
Die Abgaben der Grundholden, die an die Scholle gebunden waren, bestanden ursprünglich in Sachleistungen (Feldfrüchte,Vieh und tierische Produkte), später in Geldzahlungen. Dazu kamen Besitzwechsel- und Veränderungsabgaben. Der Grundherr hatte auch Anspruch auf Hand- und Spanndienste und die besonders bedrückenden Jagddienste. Trotz dieser Lasten gelangte die bäuerliche Bevölkerung im späten Mittelalter (vom 13. bis 15. Jahrhundert) durch verbesserte Bodenbewirtschaftung und Viehhaltung zu einem auskömmlichen Dasein.
Die Ausbreitung der Geldwirtschaft gegen Ende des Mittelalters jedoch hatte eine allmähliche Geldentwertung zur Folge und minderte besonders auf dem flachen Land den allgemeinen Wohlstand. Die Grundherren versuchten dieser besonders für sie negativen Entwicklung durch Steigerung der Lasten bei ihren Untertanen zu begegnen.Wahrlich kein Wunder, dass diese wiederum zunehmend über die
- Entziehung von Jagd- und Fischereirechten
- Einschränkung der herkömmlichen Waldnutzungsrechte
- Erhöhung von Abgaben und Diensten
- Steigerung der Gerichtsgebühren
- und die Einziehung von Gemeindeland durch die Herrschaft klagten.
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