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St. Martin-3

III. Wann die Reformation in Deiningen genau durchgeführt wurde, steht nicht fest, bestimmt aber zwischen 1550 und 1555, wie aus späteren Urkunden ersichtlich ist. Diese Scheidung wurde so streng gehalten, dass kein Katholik in protestantischen und kein Protestant in katholischen Besitz gelangen konnte. Es trat geradezu eine Entfremdung der bisher recht einträchtig beieinander wohnenden Bevölkerung ein, die nicht selten zu großer Disharmonie führte. Eine Übersiedlung aus dem katholischen in den evangelischen Ortsteil und umgekehrt war nur bei Konfessionswechsel möglich.

Nach der Teilung hatten die evangelischen Ortsbewohner keine Kirche mehr, weil die Dorfkirche im katholisch verbliebenen südlichen Ortsteil lag. Der reformierte Ortsteil wurde nicht zur eigenen protestantischen Pfarrei erhoben, sondern mit Klosterzimmern vereinigt. Den Protestanten wurde lediglich die Mitbenützung des bei der Kirche gelegenen Friedhofs zugestanden. Die Gottesdienste, Hochzeiten und Taufen mussten in Klosterzimmern abgehalten werden.

Da der Weg nach Klosterzimmern den Deiningern auf die Dauer zu weit und zu beschwerlich war, wollten sie ihr Recht auf eine eigene Kirche im Dorf nicht aufgeben und richteten schon bald an ihren Landesherrn die Bitte, ihnen einen eigenen Pfarrer und eine eigene Kirche zu gewähren. Das Jahr 1616 brachte die Verhandlungen zwischen den gräflichen Häusern in Wallerstein und Oettingen so weit, dass in der bisher rein katholischen Kirche ein eigener Altar im Aufgang zum Chor errichtet werden konnte. Somit war die St.-Martins-Kirche von da an bis 1961 eine Simultankirche.

Wann in Deiningen die erste Pfarrei gegründet wurde, ist nicht genau bekannt.

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